CURA Nachrichten

Miteinander aktiv - den Alltag mit Menschen mit Demenz gestalten

„Miteinander aktiv“, die neue Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, gibt Anregungen für die Alltagsgestaltung für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben und von Angehörigen betreut werden. Das sind zwei Drittel der etwa 1,2 Millionen Demenzkranken in Deutschland.  Vielen Demenzkranken fällt es schwer, sich selbst zu beschäftigen.

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Studie zeigt: Heilwasser mit viel Hydrogencarbonat kann die Blutfette bremsen

Problematische Blutfette wie Cholesterin und Co. begünstigen Arteriosklerose und damit weitere Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Schlaganfall und Herzinfarkt. Deshalb sind Forscher weltweit auf der Suche nach einer Ernährungsweise, die die Blutfettwerte positiv beeinflusst.

Eine im September 2011 veröffentlichte Studie zeigt, dass Wasser mit hohem Gehalt an Natrium-Hydrogencarbonat den Anstieg von Blutfetten nach dem Essen hemmt, wenn man es zur Mahlzeit trinkt. Die Forscher stellten fest, dass das Wasser die Entleerung der Gallenblase bremst.

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Bessere Leistungen für Demenzkranke, doch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll erst später kommen

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt die geplanten Verbesserungen der Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung, die Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auf einer Pressekonferenz am 18.1.2012 bekannt gegeben hat. Zusätzliche Leistungen sollen vor allem den Demenzkranken, die von Angehörigen zu Hause betreut werden, zugute kommen.

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Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 01.01.2012 erhöht

Im Rahmen der 2008 verabschiedeten Pflegereform wurde eine stufenweise Erhöhung der Pflegesachleistung beschlossen. 2012 treten finanzielle Verbesserungen der Leistungen für Pflegebedürftige und Pflegepersonen in Kraft.

Ab dem 01.01.2012 haben Pflegebedürftige danach Anspruch auf die folgenden Beträge:

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Nicht noch mehr Bürokratie in der Pflege!

Wohn- und Teilhabegesetz soll ambulante Dienste und Kommunen mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand belasten.

Während überall an einer Entlastung der Pflege von unnötigen bürokratischen Auflagen gearbeitet wird, will die NRW-Landesregierung mit der geplanten Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) unnötige Doppelprüfungen in der ambulanten Pflege schaffen, in dem nun auch noch alle ambulanten Pflegedienste in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden sollen.

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