Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 01.01.2012 erhöht

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22.12.2011 Im Rahmen der 2008 verabschiedeten Pflegereform wurde eine stufenweise Erhöhung der Pflegesachleistung beschlossen. 2012 treten finanzielle Verbesserungen der Leistungen für Pflegebedürftige und Pflegepersonen in Kraft.

Ab dem 01.01.2012 haben Pflegebedürftige danach Anspruch auf die folgenden Beträge:

Pflegesachleistung: Wenn die Pflege durch Pflegefachkräfte erbracht wird, besteht ein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe.

Es gelten folgende Sätze der Pflegekassen pro Monat

Pflegestufe I: 450,- € (bisher: 440,- €)
Pflegestufe II: 1.100,- € (bisher: 1.040,- €)
Pflegestufe III: 1.550,- € (bisher: 1.510,- €)

Nicht erhöht wird der Höchstsatz von 1.918,- €  für Härtefälle der Pflegestufe III.

Durch die Erhöhung reduziert sich der Eigenanteil entsprechend. Sollte der Sachleistungsbetrag nicht ausgeschöpft werden, so zahlt die Pflegekasse ab Januar 2012 ein höheres anteiliges Pflegegeld.

Pflegegeld: Wird die Pflege selbst sichergestellt, etwa durch pflegende Angehörige, zahlt die Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen ein Pflegegeld.

Auch hier erhöhen sich die Leistungen ab 1. Januar 2012.

Pflegestufe I: 235,- € (bisher: 225,- €)
Pflegestufe II: 440,- € (bisher: 430,- €)
Pflegestufe III: 700,- € (bisher: 685,- €)

Auch der Höchstbetrag für die Ersatz- und Verhinderungspflege wird zum Jahresbeginn erhöht

Ersatzpflege und Verhinderungspflege: Kann die Pflegeperson die häusliche Pflege wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht durchführen, trägt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Der Höchstbetrag für die Ersatzpflege pro Kalenderjahr beträgt ab 1. Januar 2012 bis zu 1.550,- € (bisher 1.510,- €).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs – statt bisher zwölf Monate – gepflegt haben muss (so genannte Vorpflegezeit), bevor sie die Ersatzpflege zum ersten Mal in Anspruch nimmt.

Wie geht es weiter?

Dynamisierung der Leistungen: Zukünftig prüft die Bundesregierung alle drei Jahre, erstmals im Jahr 2014, ob eine Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung an die Preisentwicklung notwendig ist. Als Orientierungswert dient die Preisentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.

Nicht geändert hat sich, dass Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch Pflegeberater haben. Mehr Information zur Pflegeberatung erhalten Sie hier

Das Dokument können Sie hier herunterladen und ausdrucken

CURA Ambulante Pflege und Pflegeberatung Köln

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